Es gibt viele Baustellen in der Bildungslandschaft

Zu den heute von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) M-V umrissenen bildungspolitischen Fragen erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„Seit Jahren fordert die Linksfraktion die Angleichung der Gehälter von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern an die Gehälter ihrer Kollegen an den weiterführenden Schulen. Es muss Schluss sein mit dem Grundsatz, dass die Größe der unterrichteten Kinder über die Höhe des Gehalts entscheidet. Höchste Zeit, dass die Bildungspolitiker der Koalitionsfraktionen offenbar auch erkannt haben, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Andere Bundesländer haben diesen Schritt bereits vollzogen und die Gehälter der Lehrkräfte angeglichen. Wenn die Landesregierung hier nicht endlich handelt, wird M-V im Rennen um die Grundschullehrerinnen und -lehrer unweigerlich zurückfallen.

Um dem Lehrermangel wirksam entgegenzutreten, muss der Lehrerberuf wieder attraktiver werden. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit für ältere Lehrkräfte, in Altersteilzeit zu gehen. Das wäre ein Anreiz auch für jüngere Lehrerinnen und Lehrer, eine Stelle in M-V anzutreten.

Der Unterrichtsausfall muss reduziert werden. Wir fordern seit langem ein Vertretungsbudget von einer Wochenstunde je Lehrkraft. Damit haben Schulen Freiräume, den ausfallenden Unterricht unkompliziert zu vertreten – das steigert auch die Attraktivität des Berufs.

Um bauliche Mängel an den Schulen zu beseitigen und erforderliche Neubauten zu finanzieren, unterstützen wir den Städte- und Gemeindetag, der ein Investitionsprogramm in Höhe von 800 Mio. Euro fordert. Die Schulbaurichtlinie muss endlich den neuen Entwicklungen der Bildungslandschaft angepasst werden. Sie stammt aus dem Jahr 1995 und ignoriert sowohl den technischen Fortschritt als auch pädagogische Entwicklungen – geschweige denn sagt sie etwas zur Inklusion.

Zur Begrenzung der Klassengrößen fordern wir die Wiedereinführung des  Klassenteilers. Eine Klassengröße von 26 Schülerinnen und Schülern sollte nicht überschritten werden – das kommt den Schülern und Lehrkräften gleichermaßen zugute. Darüber hinaus müssen die Mindestzahlen für Schuleingangsklassen der Klassen 1 und 5 abgesenkt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch kleine Schulen auf dem Lande erhalten bleiben. Für Grundschulklassen an Einzelstandorten muss die Mindestschülerzahl von derzeit 20 auf 15 und bei Klassen der Klassenstufe 5 von 36 auf 30 Schüler herabgesetzt werden.“

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