Linksfraktion fordert zweiten Stellvertreter

Pressemitteilung der Linksfraktion im Kreistag von Nordwestmecklenburg zur Präsentation des Abschlussberichtes der Organisationsuntersuchung im Landkreis Nordwestmecklenburg – Fachdienst Jugend – sozialpädagogischer Dienst

Linksfraktion fordert zweiten Stellvertreter und zügige Behebung der zahlreichen festgestellten Mängel in den Arbeitsabläufen und Dokumentationen

Nach tiefgründiger Beschäftigung mit dem Abschlussbericht durch die Linksfraktion erklärt das Mitglied des Kreistages von Nordwestmecklenburg, Simone Oldenburg:

„Zuerst gilt der Dank meiner Fraktion der unermüdlichen Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Landkreises, die stets zum Wohle der Kinder und Jugendlichen handeln.

Nichts desto trotz gewährt der Bericht Einblicke in die Tätigkeits- und Dokumentationsabläufe des Jugendamtes, die teilweise die Arbeit der Sozialarbeiter erschweren, zum Teil aber auch die Unterstützung der Familien schwieriger und aufwendiger gestaltet. Deshalb fordern wir, dass umgehend ein zweiter Stellvertreter für den Sozialpädagogischen Dienst berufen wird – für jede Dienststelle (Wismar und Grevesmühlen) muss ein stellvertretender Leiter vor Ort sein. So verhindern wir, bei Abwesenheit des Leiters in Wismar, dass hier in der administrativen Ebene eine Lücke gerissen wird.

Beide Standorte müssen über einen stellvertretenden Leiter verfügen. Die Dokumentenanalyse belegt, dass viele Fragebögen, Antragsunterlagen oder auch die interne Dienstanweisung unvollständig sind und nicht aufeinander Bezug nehmen. So entstehen Fehler, Verfahrensverzögerungen oder auch die Nichteinhaltung der Unterstützungsgespräche.

So stellte der Abschlussbericht fest, dass die Gespräche zur „Hilfe zur Erziehung“ nicht immer wie gesetzlich verpflichtend alle sechs Monate oder jährlich stattfinden, sondern teilweise mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen oder gar zu einer zu geringen Anzahl von Hilfeplangesprächen. Demnach wird den Familien nicht immer die Unterstützung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zugängig.

Die Evaluatoren stellten fest, dass in einem Fall die dokumentierten Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung nicht zur Eröffnung eines Kinderschutzverfahrens durch den zuständigen Mitarbeiter führten (Seite 24). Hier sehen wir eine grobe Pflichtverletzung. Um künftig derartige Verfehlungen zu vermeiden und um den Ablauf der Verfahren zu optimieren, wird meine Fraktion im Kreistag beantragen, dass sämtliche im Bericht aufgeführte Mängel umgehend, spätestens mit zum 30. Juni 2018 behoben werden, ein Fachkonzept des Jugendamtes erstellt wird (liegt nicht vor, wird aber dringend benötigt), die Stelle eines zweiten stellvertretenden Leiters/stellvertretender Leiterin besetzt wird, die Stellenbeschreibungen aktualisiert werden und eine durchgängige Erreichbarkeit der Mitarbeitenden des Sozialpädagogischen Dienstes gewährleistet wird.

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