Gutachten: Strategiefonds verfassungswidrig

Nach der Haushaltsdebatte und dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 hat die Linksfraktion entschieden, den sogenannten Strategiefonds der Landesregierung gutachterlich beurteilen zu lassen. Wir sind der Auffassung, dass die Verteilung von Fördermitteln nicht einzelnen Abgeordneten der Regierungsfraktionen überlassen sein kann. Seit Wochen ziehen Abgeordnete von SPD und CDU, wahlweise auch die Ministerinnen und Minister sowie die Ministerpräsidentin übers Land und verteilen mal mehr, mal weniger großzügig Geschenke. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einigen sich im Hinterzimmer über die Projekte, die bedacht werden sollen. Glück hat der Antragsteller, der einen einschlägigen Abgeordneten kennt, besser noch mit einem befreundet ist. Dann steigen die Chancen auf eine Förderung aus dem ‚Globalvolumen‘ des Strategiefonds, der 25 Mio. Euro schwer ist.

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